3D-Beweise im Gerichtssaal
Ein Gericht – Berufsrichter, Schöffen oder Geschworene – soll einen Tatort aus Fotografien, einer Skizze und Zeugenaussagen verstehen. Jedes davon ist eine Interpretation, und ein Gegengutachter wird das auch sagen.
Ein 3D-Scan ist eine vermessene Dokumentation des Tatorts. Als Modell, Sichtlinie oder Kamerafahrt gezeigt, orientiert er das Gericht schnell, sobald der Sachverständige erklärt hat, wie er entstanden ist – und beide Seiten können dieselbe Datei messen.
Keine sensiblen Falldetails erforderlich.

Was bringt ein 3D-Scan vor Gericht?
Ein vermessenes Modell des Tatorts, durch das das Gericht geführt werden kann – Positionen, Distanzen und Sichtlinien werden gezeigt statt beschrieben – und das Gegengutachter anhand derselben Daten prüfen können.
Im Kontext gesehenGeschworene oder ein Richter sehen den Raum, nicht nur einen Grundriss.
Gemessen, nicht gezeichnetJede Distanz stammt aus Daten, nicht aus einer Skizze.
Dieselbe Datei, beide SeitenDer Gegengutachter misst, was die Staatsanwaltschaft gemessen hat.
Fragen vor GerichtSofern das Gericht es zulässt, wird eine neue Frage am offengelegten Modell geprüft, nicht aus der Erinnerung.
Warum ein vermessener Tatort verändert, was vor Gericht geschieht
Tatortspuren erreichen das Gericht herkömmlich als Fotografien, als maßstäbliche Skizze und als Schilderung eines Beamten. Richter oder Geschworene setzen den Tatort im Kopf zusammen, jeder anders. Das Kreuzverhör greift den Maßstab der Skizze an, den Winkel der Fotografie, die Erinnerung des Zeugen an eine Distanz.
Ein 3D-Scan ersetzt dieses Zusammensetzen durch eine vermessene Dokumentation des Tatorts: ein Modell, in dem jeder erfasste Punkt eine vermessene Position hat. Er wird als Blick von der angegebenen Position eines Zeugen gezeigt, als Sichtlinie aus einem Türrahmen, als Kamerafahrt, als gedrucktes Beweisstück. Wenn während der Hauptverhandlung eine neue Frage aufkommt – hätte der Zeuge die Tür von dort aus sehen können? –, lässt sie sich, sofern das Gericht es zulässt, am offengelegten Modell prüfen, statt aus der Erinnerung erstritten zu werden.
Belastbar macht es die Methode: ein Gerät mit angegebener Genauigkeit, protokollierte Erfassungsparameter, dokumentierte Verarbeitung und eine Datei, die der Gegengutachter unabhängig prüft. Artec Ray II und Artec Leo erfassen Tatorte mit angegebenen Genauigkeiten; Artec Studio speichert die Scans mit der Änderungshistorie des Projekts, und da sich diese Historie löschen lässt, protokolliert die Einheit zusätzlich jeden Verarbeitungsschritt in ihren Fallnotizen.
Vom Modell zum Beweisstück
Erfassung und Verarbeitung behandeln eigene Seiten. Hier geht es um das, was zwischen einem fertigen Modell und dem Beweismittelverzeichnis geschieht.
1. Die Fragen festlegenWas das Gericht verstehen muss: Positionen, Distanzen, was von wo aus zu sehen war.
2. Am Modell messenJede Antwort als Messung, mit dokumentierter Methode und dokumentiertem Gerät.
3. Das Medium je Frage wählenEin Standbild, eine Sichtlinie, eine Kamerafahrt, ein Schnitt oder ein gedrucktes Modell – je nachdem, was die Frage erfordert.
4. Das Modell früh offenlegenDie Datei vor der Hauptverhandlung an die Gegenseite, damit das Beweisstück niemanden überrascht.
5. Die Anfechtung durchspielenJedes Beweisstück auf die Datei zurückführbar, jeder Wert auf die Gerätespezifikation.
Welcher Scanner für diese Arbeit
Die Geräte hinter dem Beweisstück – mit den Genauigkeitswerten, nach denen gefragt wird.

Artec Ray II
- Am besten für
- Der Tatort als Ganzes
- Genauigkeit
- 1,9 mm bei 10 m
- Reichweite
- 0,5–130 m
- Scanzeit
- Etwa 1,7 Minuten für einen vollständigen Kuppelscan
- Mobilität
- Kabellos, auf Stativ
Ray II erfasst Räume, Gebäude und Außenbereiche vom Stativ mit einer angegebenen Genauigkeit von 1,9 mm auf 10 Meter, in etwa 1,7 Minuten pro Position (2,7 mit Farbe). Das vermessene Modell des Tatorts wird zum Beweisstück.

Artec Leo
- Am besten für
- Detail und Spuren in ihrer Lage
- 3D-Punktgenauigkeit
- Bis zu 0,1 mm
- 3D-Auflösung
- Bis zu 0,2 mm
- Erfassen
- Kabellos, Display und Verarbeitung integriert
- Erfassungsgeschwindigkeit
- Bis zu 35 Millionen Punkte/s (HD Mode)
Leo erfasst Körper, Fahrzeuge und einzelne Gegenstände mit bis zu 0,1 mm Punktgenauigkeit (0,1 mm + 0,3 mm/m über die Entfernung), registriert in den Tatort, sodass ein Detail, das das Gericht sehen muss, an seiner vermessenen Stelle gezeigt wird.
Sehen Sie, wie ein gescannter Tatort zu einem Beweisstück wird, dem das Gericht folgen kann – buchen Sie eine Demo für Ihre Einheit.
Demo buchenFragen aus der Praxis
Sind 3D-Scans als Beweismittel zulässig?
Über die Zulässigkeit entscheidet das Gericht nach seinen eigenen Regeln, und sie hängt von Methode, Qualifikation und Offenlegung ab, wie bei jedem technischen Beweismittel. Scandaten wurden in Gerichten vieler Jurisdiktionen verwendet; belastbar macht sie eine dokumentierte, wiederholbare Methode.
Wie wird es vor Gericht gezeigt?
Als Standbilder, bemaßte Sichtlinien, Kamerafahrt oder gedrucktes Modell – alle aus demselben Datensatz erzeugt, in Artec Studio oder, für Sichtlinien und Animation, in der Tatortanalyse- oder Präsentationssoftware Ihrer Einheit.
Kann die Verteidigung die Daten prüfen?
Ja, und das ist Teil seiner Stärke. Sobald die Datei offengelegt ist, kann der Gegengutachter dasselbe Modell messen und der Messung entweder zustimmen oder erklären, warum nicht. Es ersetzt nicht das Recht der Verteidigung, die physischen Beweismittel zu besichtigen.
Was, wenn während der Hauptverhandlung eine neue Frage aufkommt?
Sofern das Gericht es gestattet, wird sie am offengelegten Modell geprüft – eine Distanz, eine Sichtlinie, eine Position – und nicht aus der Erinnerung oder durch eine Rückkehr an einen Tatort, der nicht mehr existiert. Planen Sie wahrscheinliche Fragen in die Offenlegung des Sachverständigen ein, denn neue Einschätzungen, die erst in der Hauptverhandlung vorgebracht werden, können ausgeschlossen werden.
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